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Plünderungen von Museen, Raubgrabungen und der Handel mit geraubten Kulturgütern haben dramatische Ausmaße erreicht: Im Irak wurden ganze Landstriche durch Raubgrabungen verwüstet und die archäologischen Fundorte zerstört. Von der systematischen Plünderung sind weltweit nahezu alle Länder mit großen antiken Kulturstätten betroffen.
Die UNESCO schätzt, dass im Handel mit geraubten Kulturgütern jährlich etwa 6 Mrd. Dollar umgesetzt werden. Nach dem illegalen Handel mit Drogen und Waffen folgt der Schwarzmarkt mit Kulturgut demnach bereits auf Platz drei.
Um allen Staaten die Möglichkeiten zu geben, eigene bedeutende Kulturgüter vor Zerstörung oder Verlust zu schützen und dieses Recht auch gegenüber anderen Staaten durchzusetzen, hat die UNESCO bereits 1970 eine Konvention zum Kulturgüterschutz vorgelegt. 109 Staaten haben die UNESCO-Konvention inzwischen ratifiziert, darunter alle bedeutenden Kunsthandelsländer wie die Schweiz, Großbritannien und sogar die USA. Deutschland, dessen Kunsthandel nach den nationalen Umsätzen auf Platz drei rangiert, ist eines der letzten Länder, das dieser Konvention nicht beigetreten ist. Die Konsequenz: Deutschland ist zu einem zentralen Umschlagplatz für Kunst aus Raubgrabungen und andere Hehlerware geworden.
Im Februar diesen Jahres hat der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Umsetzung der UNESCO-Konvention in nationales Recht und damit den Handel mit Kulturgütern regeln soll.
Ob dieser Entwurf, den die Bundesregierung bereits beschlossen hat, geeignet ist, den Import, Export und das Geschäft mit geraubtem Kulturgut tatsächlich einzudämmen, wird jedoch von einigen Experten massiv bezweifelt. Einer der profiliertesten Kritiker des Gesetzentwurfes, der Mainzer Archäologe Dr. Michael Müller-Karpe, äußerte bereits die Befürchtung, dass Raubgrabungen und andere illegale Praktiken durch die geplante Gesetzgebung eher gefördert als verhindert werden.
Den vorliegenden Gesetzentwurf diskutieren:
Dr. Sigrid Bias-Engels, Historikerin |