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"Die Schirmherrschaft über das Symposion habe ich sehr gern übernommen. Ist der Kulturgüterschutz doch ein Thema, das mich bereits als Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder intensiv beschäftigt hat.
In dieser Funktion habe ich mich nachdrücklich für ein stärkeres Engagement nicht nur der Fachleute in Bibliotheken, Archiven und Museen, sondern auch der Verwaltungsjuristen im Bereich des rechtlichen Kulturgüterschutzes eingesetzt. Deshalb freue ich mich sehr, dass sich das Vertrags- und Ausführungsgesetz zur UNESCO-Konvention von 1970 nun im Gesetzgebungsverfahren befindet. Ich bin sicher, dass das Symposion die Notwendigkeit, das Übereinkommen in deutsches Recht umzusetzen, noch einmal deutlich unterstreichen und darüber hinaus praktische Wege des Kulturgüterschutzes aufzeigen wird. Ich wünsche der Veranstaltung viel Erfolg."
Prof. Dr. Karin von Welck, Kultursenatorin von Hamburg (10.05.2006)
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